
ÖGAUR Herbsttagung
Klimaschutzrecht und Landwirtschaft
Mit dem Inkrafttreten der Rechtstexte zur EU-Klimapolitik 2030 im April 2018 stehen die ambitionierten Zielvorgaben für eine Treibhausgasreduktion der EU-Mitgliedstaaten bis 2030 fest. Für Österreich ergibt sich ein Reduktionsziel von – 36 %, zu welchem auch die Land- und Forstwirtschaft beizutragen hat. Dazu kommt, dass die Senkenwirkung und die Emissionen von Wäldern, aber auch Acker- und Grünlandböden in das Klimaregime einbezogen werden und keine Nettoemissionen erzeugen dürfen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 sieht als eine ihrer spezifischen Ziele die Umsetzung der Klimaverpflichtungen vor. Darüber hinaus wurden erstmals Klagen beim EuGH gegen einzelne EU-Mitgliedstaaten und deren Klimaschutzgesetzgebung eingereicht, weil diese als nicht geeignet angesehen wird, die Folgen des Klimawandels abzuwenden.
Im Rahmen der ÖGAUR-Herbsttagung sollen insbesondere die Neuerungen der EU-Klimapolitik vorgestellt und diskutiert, die Möglichkeiten der Land- und Forstwirtschaft zur THG-Reduktion aufgezeigt sowie die Rolle der Gerichte im Klimaschutz besprochen werden.